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Abfallentsorgung leicht gemacht!

Was tun, wenn die Müllabfuhr eine Abfuhr erteilt? Wohin mit sperrigen Möbeln oder kaputten Elektrogeräten? Und welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, Altholz zu einem Brennstoff weiter zu verarbeiten?

Da es in der Abfallentsorgung nicht einfach ist, den Überblick zu behalten und alles richtig zu machen, haben wir für Sie unsere Sortierkriterien bereitgestellt.

mehr dazu...


Hier können Sie die einzelnen Fraktionen anklicken, und sie erhalten einen Überblick über die jeweiligen Sortierkriterien:

 

Wertstoffgemisch

 

AVV 200301

Was gehört dazu

  • Altpapier (Büropapier, Karton, Zeitungen, Prospekte, Kataloge, Bücher etc.)
  • Aktenschnipsel in Säcken
  • Verpackungsmaterial jeglicher Art (Folien, Tüten, Karton, Styropor, -chips etc.)
  • Styropor-Formteile
  • Hartkunststoffe (Rohre, Kabelkanäle, Produktionsabfälle,
  • Kabelreste – Elektronikschrott (in kleinen Mengen)
  • Schrott, Blech, Kupfer, Messing (in kleinen Mengen)
  • PVC-Beläge, Teppichbodenreste, Bodenbeläge
  • jegliche Blechbehälter, nur restentleert (Eimer, Kanister, Dosen, Kartuschen)
  • Holz (Paletten, Kantenschutz, Restabschnitte, Spanplatten,Möbelstücke etc.)*
  • Sperrmüll (alte Möbelteile, Couchgarnituren, Polstermöbel)
  • Geschirr, Bekleidung, Heimtextilien etc.
  • Glas jeglicher Art (in kleinen Mengen)
  • Bauschutt, Steine, Gips, Keramik (in kleinen Mengen) *
  • Bei großen Mengen empfehlen wir einen separaten Container zu stellen oder die einzelnen Fraktionen direkt bei uns anzuliefern.

    Das gehört nicht dazu !
  • Lebensmittel, Nassmüll oder Biomüll
  • Elektronikschrott (Datenträger aus Büro u. Haushalt wie z.B. Computer etc.)
  • Batterien jeglicher Art
  • volle oder nicht restentleerte Eimer, Kanister, etc.
  • Sondermüll jeglicher Art , infektiöse Abfälle, Isolierwolle (Glas-oder Steinwolle)

ACHTUNG

- Sämtliche Teile dürfen folgende Maße nicht überschreiten: 1,5 m x 1,2m x 1,0 m
- Gewicht je Teil max. 70kg
- Kanister und Eimer mit schädlichen Inhaltsstoffen müssen gut ausgespült sein.

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Wertstoffgemisch (Restmüll)

 

Baustellenmischabfälle

 

AVV 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Was gehört dazu

  • gipshaltiger Verputz - synthetisch
  • Holz (Paletten, Kantenschutz, Bauhölzer ect.)
  • Sperrmüll (Polstermöbel, Sessel, Sofa, Matratzen usw.)
  • Teppichböden, PVC-Beläge, Bodenbeläge
  • Gipsplatten, Rigipsplatten, Heraklitplatten, Stroh- u. Schilfmatten
  • Hartkunststoffe (wie: Rohre, Kabelkanäle, Jalousien, Kunststofffenster)
  • jegliche Blechbehälter, nur restentleert (Eimer, Kanister, Dosen, Kartuschen)
  • Tapeten
  • Verpackungsmaterial jeglicher Art (Folien, Tüten, Säcke, Karton)
  • Kabelreste - Elektronikschrott (in kleinen Mengen; nicht aus Büro und Haushalt)
  • Abdeckfolie stark verschmutzt
  • Glas jeglicher Art
  • Altpapier (Büropapier, Kartonagen, Zeitungen, Prospekte, Kataloge, Akten, etc.)


  • Das gehört nicht dazu !
  • Altreifen
  • Elektronikschrott (Entsorgungspreis je Gerät bitte gesondert anfragen)
  • Sondermüll jeglicher Art
  • Nassmüll bzw. Biomüll
  • Dachpappen, Teerpappen
  • Isolierwolle (Glas- und Steinwolle)
  • asbesthaltige Baustoffe (Eternit etc.)

ACHTUNG

- Sämtliche Teile dürfen folgende Maße nicht überschreiten: 1,5 m x 1,2m x 1,0 m
- Gewicht je Teil max. 70kg

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Baustellenmischabfälle

 

Altholz

 

Sortendefinition Altholz-Annahme

Angenommen werden:

Sorte I: Naturbelassenes Altholz AVV: 030105 / 150103 / 170201 / 200138

  • Altholz unbehandelt, frei von Farbe, ohne Fremdstoffe und Anhaftungen
  • Schreinereiabfälle naturbelassen
  • Paletten (auch mit Preßspanklötzen)
  • Obstkisten ohne Kunststoffeinlage und Papier
  • Verpackungskisten
  • Verpackungsholz
  • Bohlen, Bretter, Dielen aus dem Innenbereich

Sorte II: Altholz gemischt AVV: 030105 / 150103 / 170201 / 200138

  • Baustellensortimente, Dielen, Bretterschalungen
  • Türblätter, Zargen, Profilbretter, Bauspanplatten
  • lackierte Hölzer, lackierte Holzmöbel,ohne PVC-Beschichtungen/ Umleimer
  • Innentüren ohne Glas
  • Paletten mit Kunststoffklötzen

Sorte III: Altholz mit schädlichen Verunreinigungen AVV: 150110 / 150202 / 200138

  • Holz aus Sperrmüllsammlungen
  • Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
  • Möbel mit PVC Beschichtung
  • Paletten mit Verbundmaterial

Sorte IV: Altholz mit schädlichen Verunreinigungen AVV 170204 / 150110 / 150202

  • Altfenster, Rolläden, Fensterläden
  • Dachbalken, Dachlatten, tragendes Gebälk
  • Fassadenelemente (Fachwerk)
  • teerbehaftete Hölzer
  • Zäune, Palisaden, Spielgeräte
  • Pergolen, Carports, Aussentüren
  • Obst- /Weinbaupfähle
  • Holz aus dem Garten-/ Landschaftsbau
  • Bahnschwellen
  • Kabeltrommeln (nach 1989)
  • Munitionskisten
  • Brandholz
  • Industrieparkett, Stirnholzparkett

Qualität:

Gemische verschiedener Sorten werden der Sorte III (Sperrmüll) bzw. der jeweils schlechtesten Sorte zugeordnet.

Auf Wunsch sind Analysen vorzulegen. Bei extremer Verunreinigung behalten wir uns auch eine Abweisung des Material vor!


Nur nach Einzelfallprüfung angenommen werden:
  • Holz der Kat. Holz IV Anlieferer werden gebeten, vor der Anlieferung notwendige Entsorgungsnachweisverfahren durchzuführen.
  • Brandholz
  • Holz mit PVC-Beschichtungen, Aluminiumbeschichtungen etc
  • Säge- und Schleifspäne
  • Sonstige Hölzer, die schädliche Verunreinigungen enthalten (wie Werkstattfußböden, ölgetränktes Sägemehl usw.)

Vor der Anlieferung sind folgende Punkte zu klären:

- Analytik oder/und Übergabe eines Prüfmusters
- notwendige Entsorgungsnachweisverfahren

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Altholz

 

KMF-künstliche Mineralfasern

 

KMF-künstliche Mineralfasern

AVV 170603* anderes Dämmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält


Was gehört dazu?

- allgemein auch als Mineralfaser-Dämmstoffe bezeichnet

Vorkommen z.B. in Form von Glaswolle, Steinwolle; KMF ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe künstlich hergestellter Fasern unterschiedlicher Zusammensetzung. Vorkommen im Gebäude: Wärme- und Schallschutz (Innenwände, Leichtbauwände, Akustikdecken, Fußböden, im Dachausbau, Außenfassaden, Trittschalldämmung unter Estrich, Mineralfaserhaltiger Putz und Wärmedämmung in Rolladenkästen) und Brand-schutz (Fassadenbau, Spritzisolierungen)


Demontage

Mit dem Ausbau von künstlichen Mineralfasern im Zuge von Abbruch, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten sollten nur Fachfirmen beauftragt werden, die über den Sach-kundenachweis TRGS 519 - Asbest oder TRGS 521 – Faserstäube (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verfügen.

Entsorgung

Unter Beachtung der unten aufgelisteten Schutzmaßnahmen können künstliche Mineralfasern bei uns angliefert werden (Anmeldung erforderlich).
Dazu sind ein vereinfachter Entsorgungsnachweis und eine Transportgenehmigung/ Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb notwendig.

Schutzvorschriften

1. Staubentwicklung ungedingt vermeiden. Schutzkleidung, bestehend aus Einweg- oder Mehrwegstaubschutzanzug, Schuhüberzüge, Handschuhe und Staubmaske, ist auf jeden Fall als Vorbeugung zu tragen.

2. Zusätzlich müssen die künstlichen Mineralfasern in reißfesten BigBags (Gewebesäcken) staubdicht verpackt und mit der Kennzeichnung „Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen“ versehen werden. Das Zerkleinern von künstlichen Mineralsfasern ist nicht zulässig.

3. Separate Anlieferung oder Abholung, sodaß ein Abladen von Hand (oder mit Kran) möglich ist. Es darf weder geworfen noch abgekippt werden. Eine Anlieferung in offenen oder in Deckelmulden ist deshalb nicht zugelassen.

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Mineralwolle (KMF)

 

Kunststoffe

 

Misch-Kunststoffe

Was gehört dazu?

  • Produktionsrückstände aus Kunststoffverarbeitung - nur ausgehärtet
  • Verpackungen aus Kunststoff (z.B. Folien, Säcke, Kanister, Transportboxen, Getränkekisten, Flaschen, Umreifungsbänder, Eimer ohne Metallbügel, Fässer, Wannen, Waschkörbe etc.)
  • Styropor, Styroporchips, Polyurethan, Schaumstoffe

Was gehört nicht dazu?

  • Nichtkunststoffe
  • PVC-haltige Abfälle (PVC-Rohre, Rolläden, Kabelkanäle, Elektronik-Gehäuse)
  • Elektronikschrott, Elektronikgehäuse, Computer, Telefonanlagen etc
  • Ölkanister / Öltanks
  • Styrodur
  • Tapeten
  • Fenster- / Türrahmen
  • Kunstleder, Regenschutzkleidung, Planen
  • Kinderspielzeug
  • volle oder nicht restentleerte Eimer, Kanister, etc.
  • Sondermüll jeglicher Art

Achtung:

  • PVC-Annahme nur getrennt, nach vorheriger Vereinbarung
  • Sämtliche Teile dürfen folgende Maße nicht überschreiten: 1,5 m x 1,2m x 1,0 m
  • Gewicht je Teil max. 70kg
  • Kanister und Eimer mit schädlichen Inhaltsstoffen müssen gut ausgespült sein.

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Kunststoffe

 

Karton / Papier

 

Kartonagen/Mischpapier AVV 150101 Verpackungen aus Papier und Pappe AVV 200101 Papier und Karton

Was gehört dazu:

  • Altpapier (AVV 200201)
  • Verpackungen aus Kartonagen (AVV 150101 oder 200101)
  • Zeitungen/Zeitschriften (AVV 200101)
  • Wellpappe (AVV 150101 oder 200101)
  • Papierabfälle aus Büro (AVV 200101)

Bei Mischungen immer AVV 2001001

Was gehört nicht dazu:

  • Folien
  • Kunststoffe jeglicher Art
  • laminierte Papiere
  • beschichtete Papiere z.B. Backpapier
  • Ordner

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Karton/Papier

 

Folien

 

Folien AVV 150102 Verpackungen aus Kunststoff

Was gehört dazu:

  • Produktionsrückstände aus Kunststoffverarbeitung - nur ausgehärtet
  • Schrumpffolien
  • Strechfolien
  • Luftpolsterfolien
  • Foliensäcke (Achtung! RIGK-Säcke)
  • geschäumte PE-Folien

Was gehört nicht dazu:

  • Nichtkunststofffolien
  • Hartkunststoffe (wie: Rohre, Kabelkanäle, Produktionsabfälle, Fensterrahmen aus Kunststoff, Dreh- und Bohrspäne in Säcken verpackt.)
  • Styropor, Styrodur, Polyurethan
  • Bodenbeläge, Teppichböden
  • > Ölkanister/Öltanks
  • Elektronikschrott (Datenträger aus Büro und Haushalt wie z.B. Telefonanlagen, Computer)
  • volle oder nicht restentleerte Eimer, Kanister, etc
  • Sondermüll jeglicher Art

Achtung:
bei größeren Mengen lohnt es sich, Folien zu trennen. Weiße Folie ist in der Verwertung günstiger als bunte oder verschmutzte Folie.

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Folie

 

Elektronikschrott

 

Elektronikschrott AVV 200135 - gebrauchte elektrische und elektronische Geräte

Was gehört dazu

      • gemischt aus Büro und Industrie (Telefonanlagen, Schaltschränke, Großrechenanlagen, PC´s, Rechner, Drucker, Tastaturen, Modems, EDV-Kleingeräte und Zubehör, Bürogeräte, Kopierer, Schreib-und Rechenmaschinen, Telefax- und Rechengeräte, Elektro- u. Elektronikschrott aus der Industrie, Elektromotoren, Steuer-, Meß- und Regeltechnik, Elektrowerkzeuge und Automaten.) frei von Fremdanteilen
      • gemischt aus dem Haushalt (Toaster, Eierkocher, Fön, Mixer, Kaffeemaschine, Bügeleisen, Tisch-Ventilatoren, Mikrowellen, Heimwerkergeräte, Haushalts-Kleingeräte, Kleinelektrogeräte, Radio, Plattenspieler, Phonogeräte, Tonbandgeräte, CD-Player, Verstärker, Videokameras, Videorecorder, Geldspielgeräte, Geldautomaten, elektronisches Spielzeug, sowie Laborund Krankenhausgeräte und elektronische Teile aus der Auto-Industrie) frei von Fremdanteilen
      • Fernseher und Monitore
      • Haushaltsgroßgeräte (Spülmaschinen, Herde, Waschmaschinen, Wäschetrockner)

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Elektronikschrott

 

Asbesthaltige Abfallarten

 

Asbesthaltige Abfallarten nach TRGS 519 AVV 170605* Asbesthaltige Baustoffe

Was gehört dazu

  • Abfälle mit fest gebundenen Asbestfasern
  • Abwasserrohre, Schornsteinteile oder plattenförmige Abfälle aus Asbestzement
  • (z.B. Dachplatten, Fassaden aus Eternit, Glasal, Filgurit usw.)
  • Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern
  • asbesthaltige Leichtbau- und Brandschutzplatten (z.B. Promasbest-, NeptunitPlatte)
  • mit asbestfasern kontaminierte Materialien (z.B. Fußbodenbeläge, Dämmaterial, Arbeitsschutzkleidung)
  • Brandschutztüren, -klappen, Schnüre, Bänder, Schläuche, Dichtungen
  • Abfälle mit ungebundenen Asbestfasern
  • Asbeststäube
  • Spritzasbest aus Gebäude- u. Anlagensanierung

Annahme von asbestlastigen Abfällen

Die Annahme ist nur zulässig in staubdicht verpackten Gebinden, damit eine Freisetzung von Fasern ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich sind diese Gebinde mit der Kennzeichnung „Asbestaufkleber - a - “ nach TRGS 519 zu versehen. (Eternitplatten in Big-Bags palettieren.)

Es ist darauf zu achten, dass die Gebinde zur Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen reißfest sind, um Beschädigungen auszuschliessen.

Das Zerkleinern von Asbestabfällen ist nicht zulässig!!!!

Asbeshaltige Abfälle müssen separat angeliefert bzw. abgeholt werden, so dass ein Abladen von Hand oder mit Kran möglich ist. Es darf weder geworfen noch abgekippt werden. Eine Anlieferung in offenen oder in Deckelmuden ist deshalb nicht zugelassen.

  • Umgang mit unverpackten Fehlwürfen im Bereich Umschlag und Sortierung. Fallen asbeshaltige Baustoffe im Bereich der Sortieranlage an, ist eine händische Bearbeitung (Sortierung) oder Zerkleinerung dieser Materialien zu unterlassen. Die asbesthaltigen Abfälle müssen unmittelbar in bereitgestellte Big Bags verpackt werden (s.o.)

Schutzvorschriften

1. Asbeststäube und Spritzasbest müssen vor dem Transport zur Deponie mit hydralischen Bindemitteln, z.B. mit Zement verfestigt werden.

2. Bei schwach gebundenen Asbestabfällen muß die Oberfläche mit Restfaserbindemittel behandelt werden.

3. Fest gebundener Asbest muß zur Vermeidung von Staub mit Wasser befeuchtet werden.

4. Zusätzlich müssen die unter 2 und 3 genannten Asbestabfälle in reißfeste Plastiksäcke oder Plastikfolien staubdicht verpackt und mit einem Asbestaufkleber nach TRGS 519 gekennzeichnet werden (Eternitplatten in Big-Bags palettieren.) Das Zerkleinern von Asbestabfällen ist nicht zulässig!!!

5. Separate Anlieferung mit Pritschenwagen, sodaß ein Abladen von Hand (oder mit Kran) möglich ist. Es darf weder geworfen noch geschüttet werden. Eine Anlieferung in offenen oder in Deckelmulden ist deshalb nicht zugelassen.


Allgemeine Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen
  • Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen
  • Aufwirbeln von Staub vermeiden
  • Keine Druckluft verwenden
  • Staubsaugen statt kehren
  • Material nich reißen und werfen
  • Zur Staubarme Arbeitsverfahren und Bearbeitungsgeräte verwenden.

Bei unvermeidbarer Staubentwicklung

  • 1. Atemschutz: Halb-/Viertelmasken mit P1-Filter bzw. von partikelfiltierenden Halbasken FFP1 verwenden.
  • 2. Körperschutz: zertifizierter Einweg- oder Mehrwegstaubschutzanzug (Typ 5) tragen, Schuhüberzüge
  • 3. Handschutz: Schutzhandschuhe aus chromatfreiem Leder oder Kunststoff mit Gewebeeinlage
  • 4. Augenschutz: bei starker Staubentwicklung Korbbrille aufsetzten
  • 5. Hautschutz: bei empfindlicher Haut fettende Hautschutzsalbe

Demontage
Mit dem Ausbau von asbesthaltigen Baustoffen im Zuge von Abbruch, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten sollten nur Fachfirmen beauftragt werden, die über den Sachkundenachweis TRGS 519 - Asbest oder TRGS 521 – Faserstäube (Technische Regeln für Gefahrstoffe) verfügen.

Entsorgung Unter Beachtung der oben aufgelisteten Schutzmaßnahmen können asbesthaltige Abfälle bei uns angeliefert werden. Dazu sind ein Entsorgungsnachweis und eine Transportgenehmigung/ Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb notwendig.

Asbesthaltige-Abfälle

 

Annahmebedingungen Asbestzement ab dem 05.07.17

 

Asbestzementannahme

In letzter Zeit wurden immer wieder Asbestzementabfälle bei uns angeliefert, die nicht sachgerecht verpackt waren:

1

Aus Gründen des Arbeitsschutzes müssen wir deshalb die Annahmebedingungen für Asbestzementabfälle anpassen.

Ab sofort können wir nur noch Asbestzementabfälle in unbeschädigten und mit stabilem Klebeband staubdicht abgeklebten Big Bags annehmen.

2

Die Annahme ist sonst nur noch gegen einen Aupreis von

5,00 € / Pauschal pro Big Bag und

13,25 € / Pauschal pro Paletten Big Bag

möglich.

Die oben genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle sonstigen Annahmebedingungen bleiben unverändert. Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter und Kunden auf diese Änderungen hin.

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Annahmebedingungen Asbestzement ab dem 05.07.17

 

Bauschutt rein mineralisch

 

Bauabbruch verwertbar AVV 170107 Gemische aus Beton Ziegel u. Keramik

Was gehört dazu

  • Betonbruch, Mauerwerksbruch, Kanalrohre aus Ton oder Beton
  • Natursteine, Natursteinböden, Pflastersteine, Waschbeton
  • Ziegel, Tonfliesen, Klinker
  • Fliesen, Kacheln, Sanitär-Keramik, Marmorplatten
  • Gartenweg-, Gehwegplatten, Knochensteine, Schieferplatten, Steinböden

. Ohne jegliche Anhaftungen!!!
. Null-Tolleranz!

Das gehört NICHT dazu!

Kalk-Zement-Putz, Zementestrich aus Unterbau, gipshaltiger Verputz, Leicht-Estriche (=poröser Estrich z.B. Liapor), Calciumsulfat-Estrich, Magnesia-Estriche, Kunstharz-Estriche > siehe BMA, Glasbausteine, Gasbetonsteine (Ytong, Hebel, Porit), Bimssteine > siehe LBS Kalksandstein, Kaminsteine, Industrieabwasserrohre, Jauchegruben, Gipsplatten, Rigipsplatten, Heraklitplatten, Stroh- u. Schilfmatten, Dämmstoffe und Dämmhilfsstoffe, Glas- u. Steinwolle, Kunststoffe aller Art (wie: Rohre, Kabelkanäle, Jalousien, Kunststofffenster, WC-Sitz), Tapeten, Dachpappen, Teerpappen, Kabelreste, Elektronikschrott, Schrott, Blech, Kupfer, Messing, PVC-Beläge, Teppichböden, Holz (wie: Paletten, Kantenschutz, Restabschnitte, Spanplatten, etc.), Straßenaufbruch, Verpackungen jeglicher Art (Folien, Papier, Kartonagen, Styropor, Eimer, Dosen etc.) Sondermüll jeglicher Art

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Bauschutt rein mineralisch

 

Gips und Gipskarton

 

Gips und Gipskarton AVV 17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis

Was gehört dazu:

  • mineralischer Bauabbruch
  • Gipsplatten, Rigipsplatten OHNE Styropor (muss separat entsorgt werden!)
  • Gasbetonsteine (Ytong, Hebel, Porit)
  • Kalk-Zement-Putz, Gips, Bimssteine
  • Fermacell OHNE Styropor

Was gehört nicht dazu:

  • Dämmstoffe, Glas- u. Steinwolle
  • teerhaltiger Straßenaufbruch (nicht zu verwechseln mit bituminösem Straßenaufbruch)
  • Sondermüll jeglicher Art
  • und sonstige Materialien wie z.B. Kunststoffe, Schrott, Holz, Stroh, Heraklith, Kabel etc.

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Gips und Gipskarton

 

Bauschutt nicht verwertbar/Leichtbaustoffe OHNE Gips

 

Bauschutt nicht verwertbar/Leichtbaustoffe OHNE Gips AVV 17 01 07

Was gehört dazu:
Nicht verwertbarer Bauschutt, wie z.B.

  • mineralischer Bauabbruch
  • Gasbetonsteine (Ytong, Hebel, Porit)
  • Kalk-Zement-Putz, Bimssteine

Was gehört nicht dazu:

  • Gips/ Gipskarton
  • Dämmstoffe, Glas- u. Steinwolle
  • teerhaltiger Straßenaufbruch (nicht zu verwechseln mit bituminösem Straßenaufbruch)
  • Sondermüll jeglicher Art
  • und sonstige Materialien wie z.B. Kunststoffe, Schrott, Holz, Stroh, Heraklith, Kabel etc.

Info als A4 PDF downloaden:

Bauschutt nicht verwertbar / Leichtbaustoffe OHNE Gips