Recycling statt Entsorgung

Seit 1996 ist der Entsorgungsfachbetrieb als branchenspezifisches Gütezeichen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankert. Diese Kriterien haben sich 2012 für die Entsorgungsfachbetriebe noch einmal verschärft. Als Entsorgungsfachbetrieb können sich eigenständige Betriebe oder Betriebseinheiten anerkennen lassen, die gewerbsmäßig für andere Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, lagern, behandeln, verwerten und / oder beseitigen.

Die Firma Riester Recycling wurde erstmals im Frühjahr 1998 als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Seitdem stellen wir uns jährlich den stetig wachsenden Anforderungen und Prüfungen. Für unsere Kunden bedeutet das Zertifikat Rechtssicherheit. Sie können Verantwortung abgeben und darauf vertrauen, dass Ihre Abfälle sachkundig in den Öko-Kreislauf zurückgeführt, weiterverarbeitet oder entsorgt werden.